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Mit der CE-Kennzeichnung erklären wir als Produzent von Asphaltheißmischgut an unseren Standorten, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der EN 13108 ff (Asphaltmischgut-Mischgutanforderungen) entspricht, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Mit der Leistungserklärung übernehmen wir die Verantwortung für die Übereinstimmung der Bauprodukte mit der erklärten Leistung in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale auf Basis der Anforderungen der Bezug nehmenden Normen. Grundlage für die Leistungserklärung bildet die technische Dokumentation. Hierzu zählen u. a. die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle, wie die Erstprüfung, Konformitätserklärung und Konformitätsbewertung der regelmäßig geprüften Chargen.